In der jährlichen Mitgliederversammlung wird der Vorstand (Vorsitzende*r, stellv. Vorsitzdene*r, Kassenwart*in) und 5-6 Vorstandsbeisitzer*innen mit gleichem Stimmrecht gewählt (hier nachlesen). Sie bilden gemeinsam die Steuerungsgruppe und entscheiden gemeinsam über anstehende (Fort-)Schritte in der Speisekammer. Mittlerweile kann die Speisekammer vier Stellen mit insgesamt ca. 30h pro Woche finanzieren und konstante Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung und Bestellungen somit in feste Hände abgeben, die Ehrenamtlichen entlasten und die Öffnungszeiten garantieren.


